Wann sind weitere Fachärzte erforderlich?
Unkomplizierte Hochdruck-Erkrankungen werden meistens erfolgreich durch die Hausärztin oder den Hausarzt behandelt. In folgenden Fällen ist es jedoch empfehlenswert, dass die Behandlung Ihres Bluthochdrucks in Kooperation mit weiteren Fachärztinnen und -ärzten erfolgt:
- Wenn Sie trotz Einnahme von drei oder mehr Blutdrucksenkern keine normalen Werte erreichen, also eine therapieresistente Hypertonie haben, kann die Behandlung bei einem Arzt oder einer Ärztin für Hypertensiologie (das bedeutet: für Bluthochdruck-Erkrankungen) sinnvoll sein. Hier können weitere mögliche Ursachen für Ihren Bluthochdruck abgeklärt werden. Mehr dazu erfahren Sie im Modul Wenn der Blutdruck nicht runter geht.
- Bei hypertensiven Erkrankungen in der Schwangerschaft oder im Wochenbett findet die ärztliche Betreuung in der Regel gemeinsam mit den Fachbereichen Geburtshilfe oder Innere Medizin statt. Hier ist eine ausgewiesene ärztliche Expertise für Risikoschwangerschaften mit Bluthochdruck oder hochdruckbedingten Komplikationen, wie etwa eine Eklampsie, erforderlich. Mehr zu Hypertonie während der Schwangerschaft können Sie im vorherigen Modul nachlesen.
- Wenn Sie Symptome haben, die auf Schäden an den Herzkranzarterien hinweisen – etwa Kurzatmigkeit oder Engegefühl in der Brust – kann in einer kardiologischen Praxis abgeklärt werden, ob zum Beispiel eine koronare Herzkrankheit, eine Herzmuskelschwäche oder bedrohliche Herzrhythmusstörungen, wie Vorhofflimmern, vorliegen.
- Bei kritischen Nierenwerten im Blut, die auf eine fortgeschrittene Nierenfunktionsschwäche hinweisen, ist die Überweisung in eine nephrologische Praxis erforderlich.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt sollte stets die notwendigen fachärztlichen Konsultationen koordinieren und alle Befunde erhalten. So behält sie oder er den Gesamtüberblick über Ihre Situation und kann Sie bestmöglich behandeln.
Hierzu haben wir wieder einen kurzen Wissenstest für Sie vorbereitet.